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Kruzifix in Schulen verstößt gegen Menschenrechtskonvention?
Das christliches Kreuz, das in katholisch geprägten Ländern im Klassenzimmer staatlicher Schulen hängt, ist nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?! Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Die Richter gaben einstimmig einer in Italien lebenden Finnin Recht. Sie war zuvor vergeblich durch alle Instanzen der italienischen Justiz gegangen, um ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten zu lassen. Das Kruzifix im Klassenzimmer verletze die Religionsfreiheit der Schüler, entschied der Europäische Menschengerichtshof eintimmig; zudem werde den Eltern die Freiheit genommen, ihre Kinder nach ihren Überzeugungen zu erziehen.
Das Urteil löste in Italien Entrüstung aus. Die Regierung in Rom kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an. Der Vatikan äußerte sich zunächst nicht. Doch ein Mitglied der italienischen Bischofskonferenz betonte, dass das Kruzifix auch kulturelle und erzieherische Funktion habe; es zu beseitigen, wäre unverantwortlich.
Nur gut, das Burka, Kopftücher und Verhüllungsvorschriften nichts mit Religion zutun haben, oder etwa doch?
Das Tragen des Kopftuches von Musliminnen gehört zu den am Meist diskutierten Symbolen islamischen Glaubens. Für die einen Zeichen der Unterdrückung der Frau, ist es vielen Musliminnen Ausdruck ihrer individuellen Religiosität.
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